Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Präambel: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Erbringung von IT-Dienstleistungen, einschließlich Colocation-Services, durch die Regh & Meier Services GbR für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Die aktuellen Versionen des Service Level Agreements (SLA), abrufbar unter https://onesrv.net/sla, und der Fair Use Policy (FUP), abrufbar unter https://onesrv.net/fup, sind integraler Bestandteil dieser AGB und gelten ergänzend.

§1 Geltungsbereich

(1) Alle Leistungen werden von Regh & Meier Services GbR, Am Ramonchamp-Platz 8, 55270 Ober-Olm (im Folgenden „Anbieter“ genannt) ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der unter §3 Abs. 1 genannten spezifischen Leistungsbeschreibungen, des Service Level Agreements (SLA) und der Fair Use Policy (FUP) erbracht.
Diese gelten auch für zukünftige Verträge zwischen den Parteien über gleichartige Leistungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(2) Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

(3) Der Anbieter akzeptiert keine abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters gelten selbst dann, wenn Leistungen ohne Vorbehalt trotz Kenntnisnahme entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden erbracht werden.

§2 Definitionen

(1) "Kunde", "Kundenvertrag" oder "Account" bezieht sich auf die Gesamtheit des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und dem Anbieter, einschließlich aller zugehörigen Leistungsbeschreibungen, des SLA und der FUP.

(2) "IT-Dienstleistungen" umfassen insbesondere Hosting-Services, Managed Services, Serverbereitstellung und -wartung sowie Colocation.

(3) "Colocation" bezeichnet die Bereitstellung von Stellplatz, Stromversorgung und ggf. Netzwerkanbindung für kundeneigene Serverhardware in den Rechenzentren des Anbieters.

(4) "Service Level Agreement (SLA)" bezeichnet die Vereinbarung über die Güte und Verfügbarkeit der vom Anbieter zu erbringenden Leistungen, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden gilt das Standard-SLA, abrufbar unter https://onesrv.net/sla.

(5) "Fair Use Policy (FUP)" bezeichnet die Richtlinie zur fairen Nutzung der vom Anbieter bereitgestellten Ressourcen, abrufbar unter https://onesrv.net/fup.

§3 Vertragsgegenstand und Änderungen

(1) Die Verpflichtungen des Anbieters ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Produkts, dem geltenden Service Level Agreement (SLA) sowie diesen AGB.
Zusätzliche Zusagen, Leistungszusicherungen oder Nebenabsprachen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vom Anbieter bestätigt wurden.
Der Kunde hat keinerlei Eigentumsrechte an der vom Anbieter gestellten Serverhardware und, sofern im Rahmen von Colocation-Dienstleistungen nicht ausdrücklich anders vereinbart, auch kein Recht auf Zugang zu den Räumlichkeiten, in denen sich die Serverhardware befindet.

(2) Der Anbieter ist befugt, seine Leistungen zu erweitern und Verbesserungen vorzunehmen sowie technische Anpassungen durchzuführen.
Dies gilt insbesondere, wenn solche Anpassungen dem technischen Fortschritt dienen, erforderlich sind, um Missbrauch zu verhindern, oder wenn der Anbieter aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Anpassung verpflichtet ist.
Wesentliche Änderungen, die den Vertragszweck gefährden, werden dem Kunden rechtzeitig innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden angekündigt und bedürfen gegebenenfalls seiner Zustimmung oder räumen ihm ein Sonderkündigungsrecht ein, soweit der Anbieter die vereinbarten Leistungen hierdurch nicht mehr erfüllen kann.

(3) Falls der Anbieter zusätzliche Leistungen ohne zusätzliche Gebühren anbietet, hat der Kunde keinen Anspruch auf deren dauerhafte Erbringung. Der Anbieter behält sich das Recht vor, solche bisher kostenfreien Dienste innerhalb einer angemessenen Frist einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Gebühr anzubieten. In einem solchen Fall wird der Anbieter den Kunden rechtzeitig in Textform benachrichtigen.

(4) Es besteht kein Anspruch des Kunden auf einen bestimmten Serverstandort oder eine bestimmte Serverhardware, es sei denn, dies ist explizit vereinbart (z.B. bei Colocation oder dedizierten Servern mit spezifischen Hardwareanforderungen). Der Kunde ist sich bewusst, dass eine Migration auf einen anderen Server oder eine andere Infrastrukturkomponente erforderlich sein kann, ohne dass hierfür seine Zustimmung erforderlich ist, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und die vereinbarte Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

§4 Verpflichtungen des Kunden, Passwörter, Kundendaten, Datensicherung

(1) Der Kunde ist dazu verpflichtet, dem Anbieter vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Identität zu machen, einschließlich seines vollständigen Namens bzw. der Firma, einer ladungsfähigen Geschäftsanschrift (keine Postfach- oder anonymen Adressen), einer gültigen E-Mail-Adresse für geschäftliche Korrespondenz und ggf. Telefonnummer.
Der Kunde garantiert, dass die von ihm gemachten Angaben korrekt und vollständig sind und er als Unternehmer im Sinne des §14 BGB handelt.
Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter umgehend über jegliche Änderungen seiner Kontaktinformationen sowie anderer für die Vertragsdurchführung erforderlicher Daten zu informieren. Hierzu kann der Kunde die Änderungen dem Anbieter per Post, E-Mail oder in bestimmten Fällen telefonisch mitteilen.

(2) Der Kunde ist eigenverantwortlich für die regelmäßige Erstellung von aktuellen Sicherungskopien (Backups) aller auf den Servern des Anbieters ruhenden oder durch diese verarbeiteten Daten, sofern nicht ausdrücklich eine Datensicherung durch den Anbieter als kostenpflichtige Zusatzleistung vereinbart wurde und deren Umfang in der Leistungsbeschreibung definiert ist.
Im unwahrscheinlichen Fall eines Datenverlusts ist der Anbieter ohne eine solche explizite Vereinbarung nicht für den Verlust haftbar, obwohl der Anbieter soweit möglich, regelmäßig solche Sicherungskopien anfertigt. Die Details zur Datensicherung und Verantwortlichkeiten können auch im SLA geregelt sein.

(3) Der Kunde darf durch seine Internetpräsenz, die von ihm genutzten Dienste und dort angezeigte Inhalte keine Gesetze, die Bestimmungen der Fair Use Policy (FUP) oder die Rechte Dritter (einschließlich Urheber-, Marken-, Namens- und Datenschutzrechte) verletzen.
Bei Verstoß gegen eine der oben genannten Verpflichtungen ist der Anbieter berechtigt, seine Leistungen unverzüglich einzustellen oder den Zugang zu den Informationen des Kunden zu sperren. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden bleibt davon unberührt.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, Passwörter, die ihm vom Anbieter für den Zugang zu dessen Diensten bereitgestellt wurden, regelmäßig zu ändern, sicher aufzubewahren und streng geheim zu halten. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich benachrichtigen, sobald er Kenntnis davon erlangt, dass Unbefugte Zugang zu seinem Passwort oder Account erlangt haben.

(5) Der Kunde verpflichtet sich, bei der Gestaltung seiner Internetpräsenz, Inhalte und der Nutzung der bereitgestellten Ressourcen auf Techniken zu verzichten, die eine übermäßige Beanspruchung der Einrichtungen des Anbieters verursachen oder die Stabilität und Sicherheit der Systeme des Anbieters oder anderer Kunden gefährden könnten. Die Bestimmungen der Fair Use Policy (FUP) sind hierbei maßgeblich. Der Anbieter kann Internetpräsenzen, Inhalte, Server oder Dienste, die solche Techniken verwenden, vorübergehend vom Zugriff durch Dritte ausschließen, bis der Kunde die entsprechenden Techniken beseitigt oder deaktiviert hat.
Diese Regelung gilt nicht für Server, die dem Kunden ausschließlich zur eigenen Nutzung zur Verfügung stehen (dedizierte Hardware), es sei denn, die Nutzung beeinträchtigt die Netzwerkinfrastruktur oder andere Kunden des Anbieters.

(6) Der Kunde verpflichtet sich ferner, die vom Anbieter zur Verfügung gestellten Ressourcen nicht für Handlungen einzusetzen, die gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten, die Bestimmungen der Fair Use Policy (FUP) oder Rechte Dritter verstoßen. Hierzu gehören insbesondere:

  • Phishing-Websites

  • Betrieb offener (Email-)Relays

  • Versand von Spam-E-Mails oder unverlangter kommerzieller Kommunikation (UCE/UBE)

  • Unbefugte Nutzung, Manipulation oder Ausspähung anderer Rechnersysteme (Hacking)

  • Durchführung oder Beteiligung an DoS- oder DDoS-Attacken

  • Port-Scanning fremder Systeme ohne ausdrückliche Erlaubnis des Betreibers

  • Versenden oder Bereitstellen rechtswidriger Inhalte (z.B. Schadsoftware, jugendgefährdende Inhalte, (Kinder-)Pornografie, volksverhetzende Inhalte, urheberrechtlich geschütztes Material ohne Lizenz)

Sollte der Kunde gegen eine oder mehrere der genannten Verpflichtungen verstoßen, ist der Anbieter zur sofortigen Einstellung aller Leistungen und gegebenenfalls zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt.
Schadenersatzansprüche des Anbieters sowie die Zahlungspflicht des Kunden werden hierdurch nicht berührt.

(7) Der Kunde ist ausschließlich für sämtliche Inhalte verantwortlich, die er unter Nutzung der Dienste des Anbieters speichert, verarbeitet oder zum Abruf bereitstellt. Der Anbieter übernimmt keine Prüfung der Inhalte auf mögliche Verstöße gegen Gesetze oder Verträge, es sei denn, er wird hierzu gesetzlich verpflichtet oder erhält glaubhafte Hinweise auf Rechtsverstöße. Die Verantwortung für diese Inhalte liegt allein beim Kunden.

(8) Wenn mit dem Kunden eine bestimmte Übertragungsdatenmenge (Traffic) pro Abrechnungszeitraum vereinbart wurde, ist der Kunde verpflichtet, dieses Limit zu überwachen. Falls das auf das Angebot des Kunden entfallende Datentransfervolumen die zuvor vereinbarte Höchstmenge für den jeweiligen Zeitraum übersteigt, kann der Anbieter dem Kunden die Kosten für das überschrittene Volumen gemäß den vereinbarten Preisen in Rechnung stellen. Sollten vertraglich diesbezüglich keine Preise explizit vereinbart worden sein, ist mit einem Kostensatz von fünfzehn Euro (15 €) zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer pro Terrabyte (1 TB) oder dem in der aktuellen Preisliste des Anbieters ausgewiesenen Satz auszugehen. Details hierzu können auch in der Fair Use Policy (FUP) geregelt sein.

§5 Vertragsschluss, Vertragslaufzeit, Vertragsverlängerung und -kündigung

(1) Der Kunde kann den gewünschten Vertrag entweder durch Übermittlung eines schriftlichen oder elektronisch signierten Auftrags an den Anbieter oder durch Absenden einer elektronischen Erklärung auf der Internetseite des Anbieters (Online-Bestellung) beantragen. Der Kunde bleibt an seinen Antrag für einen Zeitraum von 7 Tagen gebunden. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter den Kundenantrag ausdrücklich annimmt (z.B. durch Auftragsbestätigung in Textform) oder die erste für den Kunden erkennbare Erfüllungshandlung durch den Anbieter erfolgt.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit zwölf (12) Monate. Die Kündigungsfrist für ordentliche Kündigungen beträgt vier (4) Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit. Sofern nicht anders vereinbart, verlängert sich der Vertrag automatisch um die jeweilige Mindestvertragslaufzeit, jedoch höchstens um ein Jahr, falls er nicht fristgerecht gekündigt wird.

(3) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den vorherigen Regelungen unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde: Sich mit einem nicht unerheblichen Betrag für mehr als zehn (10) Kalendertage in Zahlungsverzug befindet, insbesondere wenn die Rechnung, welche zur Vertragsverlängerung erstellt wurde, sieben Tage nach Fälligkeitsdatum nicht bezahlt wurde und der Anbieter den Kunden unter Fristsetzung gemahnt hat. Eine Vertragsfortführung unzumutbar ist, dies ist der Fall bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen geltendes Recht (z.B. StGB oder Urheberrecht), gegen wesentliche Vertragspflichten oder die Fair Use Policy (FUP) unter Verwendung der Leistungen des Anbieters.

(4) Kündigungen jeder Art bedürfen der Textform (z.B. E-Mail, Brief). Kündigungen können auch per E-Mail an die Adresse [email protected] übermittelt werden. Ausschlaggebend ist hierbei der Zeitpunkt des Eintreffens beim Anbieter. Eine Kündigung muss eindeutig dem Kunden (z.B. durch Angabe der Kundennummer oder E-Mail/Name) zuordenbar sein und ausreichend legitimiert sein (Unterschrift oder Signatur).

(5) Die rechtzeitige Sicherung der Daten vor Leistungsende/Vertragsende liegt in der Verantwortung des Kunden, es sei denn, es wurden abweichende Regelungen zur Datenübergabe oder -löschung explizit vereinbart.

§6 Zahlung, Rechnungsstellung, Zahlungsverzug, Preisanpassung

(1) Die Höhe der vom Kunden an den Anbieter zu bezahlenden Entgelte ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des vom Kunden gewählten Produkts bzw. der individuellen Vereinbarung und der aktuellen Preisliste des Anbieters. Nutzungsunabhängige Entgelte für den jeweils vereinbarten Abrechnungszeitraum sind im Voraus fällig und zahlbar. Nutzungsabhängige Entgelte sind mit dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig und zu zahlen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer soweit nicht angegeben.

(2) Die Rechnungsstellung erfolgt vorzugsweise online via E-Mail (z.B. als PDF-Dokument). Der Kunde hat sicherzustellen, dass die dem Anbieter vorliegende E-Mail-Adresse korrekt ist und E-Mails des Anbieters empfangen werden können. (Z. B. darf das E-Mail-Postfach nicht voll sein oder E-Mails des Anbieters im Spamfilter landen). Dem Anbieter bleibt es unbenommen, nach eigener Wahl, alternativ zu einer Online-Rechnung die Rechnungsstellung in Papierform postalisch vorzunehmen. Ein Anspruch auf Übermittlung einer Papierrechnung besteht nur gegen entsprechendes Entgelts von je fünf (5) Euro.

(3) Bei Zahlungshandlungen über den Zahlungsdienstleister Mollie gelten die entsprechenden Datenschutzbestimmungen von Mollie (https://www.mollie.com/de/privacy) zusätzlich zu den vorliegenden. Der Anbieter behält sich vor, jederzeit weitere Zahlungsdienstleister einzusetzen oder Zahlungsarten zu ändern.

(4) Befindet sich der Kunde nach Mahnung und Fristsetzung mit der Zahlung eines Betrags, der mindestens einem monatlichen Basisentgelt entspricht, für einen Zeitraum von mehr als sieben (7) Tagen in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, seine Leistung zu verweigern und den Zugang zu den Diensten vorübergehend zu sperren (vgl. §9). Die Zahlungspflicht des Kunden, einschließlich etwaiger Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, wird hierdurch nicht berührt. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung durch den Anbieter bleibt unberührt. Für jede berechtigte Mahnung kann der Anbieter eine Mahngebühr erheben:

  • 1. Mahnung: Drei (3) Euro

  • 2. Mahnung: Sechs (6) Euro

  • 3. Mahnung: Zehn (10) Euro

(5) Preisanpassung: Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarten Entgelte nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anzupassen, um gestiegene Kosten für Vorleistungen (insbesondere Energiepreise, Netzentgelte, Hardwarekosten oder Lizenzgebühren Dritter) auszugleichen. Eine solche Preisanpassung wird dem Kunden mindestens vier (4) Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt. Die Preisanpassung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei (3) Wochen nach Zugang der Ankündigung schriftlich widerspricht. Auf diese Folge wird der Anbieter in der Ankündigung gesondert hinweisen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der angekündigten Preisanpassung außerordentlich zu kündigen.

§7 Gewährleistung und Service Level Agreement (SLA)

(1) Für Leistungsstörungen ist der Anbieter nur verantwortlich, soweit diese die von ihm zu erbringenden Leistungen betreffen und im Einflussbereich des Anbieters liegen.

(2) Die geschuldete Verfügbarkeit der Dienste, Reaktionszeiten und Modalitäten bei deren Unterschreitung (z.B. Gutschriften) richten sich ausschließlich nach dem jeweils vereinbarten Service Level Agreement (SLA) des Anbieters, soweit nicht anders Vereinbart, abrufbar unter https://onesrv.net/sla, welches integraler Bestandteil des Vertrages ist.
Die im SLA genannte Verfügbarkeit versteht sich im Monatsmittel, sofern dort nicht anders spezifiziert. Davon ausgenommen sind dem Kunden rechtzeitig angekündigte Wartungsarbeiten sowie Störungen, die nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen (z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter oder des Kunden).

(3) Störungen hat der Anbieter im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten und gemäß den im SLA definierten Zeitfenstern zu beseitigen. Erfolgt die Beseitigung der Störung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums gemäß SLA, hat der Kunde dem Anbieter eine angemessene Nachfrist zu setzen, sofern das SLA keine automatischen Regelungen (z.B. Gutschriften) vorsieht. Wird die Störung innerhalb dieser Nachfrist nicht beseitigt, stehen dem Kunden seine gesetzlichen Ansprüche zu, wobei Ansprüche auf Service Credits gemäß SLA vorrangig sein können. Schadensersatzansprüche bestehen allenfalls im Rahmen der Haftung nach §8.

(4) Wird die Funktionsfähigkeit eines Produkts aufgrund einer über den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch hinausgehenden Nutzung oder unsachgemäßer Bedienung durch den Kunden beeinträchtigt, obliegt es dem Kunden nachzuweisen, dass die Fehlfunktionen auch bei vertragsgemäßer Nutzung eingetreten wären.

(5) Der Kunde hat dem Anbieter Mängel unverzüglich und aussagekräftig anzuzeigen („Störungsmeldung“) und diesen bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen, insbesondere alle zumutbaren Maßnahmen zur Datensicherheit zu ergreifen und notwendige Informationen bereitzustellen.

(6) Der Anbieter garantiert nicht, dass vom Anbieter eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software den individuellen Anforderungen des Kunden genügt, für alle denkbaren Anwendungen geeignet ist, und ferner, dass diese jederzeit absolut absturz-, fehler- und schadsoftwarefrei ist. Der Anbieter bemüht sich jedoch, aktuelle und erprobte Technologien einzusetzen und Sicherheitsstandards einzuhalten.

§8 Haftung

(1) Der Anbieter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach den nachstehenden Regelungen.

(2) Der Anbieter haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Übernahme einer Garantie.

(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen haftet der Anbieter lediglich in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Bei einem vom Anbieter verschuldeten Datenverlust haftet der Anbieter im Rahmen der vorstehenden Haftungsbeschränkungen lediglich begrenzt auf die Kosten der Rücksicherung und Wiederherstellung von Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß und regelmäßig erfolgten Sicherung der Daten durch den Kunden verloren gegangen wären. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kunde gemäß §4 (2) grundsätzlich eigene Datensicherungen anzufertigen hat, sofern nicht anders vereinbart.

(5) Die Haftung für Schäden, die durch die Unterschreitung der im SLA zugesicherten Service Levels entstehen, ist im SLA abschließend geregelt (z.B. durch Service Credits). Weitergehende Schadensersatzansprüche wegen solcher Unterschreitungen sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§9 Sperrung

(1) Bei Verstößen des Kunden gegen Gesetz, Rechte Dritter, die Bestimmungen der Fair Use Policy (FUP) oder mit dem Anbieter bestehender vertraglicher Regelungen ist der Anbieter berechtigt, nach vorheriger Abmahnung (sofern nicht entbehrlich, z.B. bei Gefahr im Verzug oder offensichtlicher Zwecklosigkeit) seine Leistungen teilweise oder vollständig zurückzuhalten („Sperrung“), wobei die Auswahl in seinem Ermessen liegt. Durch eine berechtigte Sperrung wird der Kunde nicht von seiner Zahlungsverpflichtung entbunden. Über eine vorgenommene Sperrung unterrichtet der Anbieter den Kunden unverzüglich in Textform an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse unter Angabe der Gründe.

(2) Ersteres gilt auch, soweit der Anbieter aufgrund konkreter Anhaltspunkte es für überwiegend wahrscheinlich hält, dass ein Verhalten des Kunden oder Dritter vorliegt, welches gegen die genannten Regelungen verstößt und ein sofortiges Handeln zur Abwehr von Schäden für den Anbieter, andere Kunden oder die Allgemeinheit erforderlich ist.

§10 Datenschutz

(1) Informationen bezüglich des Datenschutzes finden sich in der Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter https://onesrv.net/datenschutz. Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und zur Durchführung des Vertragsverhältnisses.

§11 Urheberrechte, Lizenzvereinbarungen

(1) Der Anbieter gewährt dem Kunden im Rahmen des Vertrages ein zeitlich auf die Vertragslaufzeit begrenztes, nicht-exklusives (einfaches) Nutzungsrecht für die zur Verfügung gestellte eigene und fremde Software. Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte oder eine Unterlizenzierung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Anbieters gestattet.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass er für alle von ihm auf den Systemen des Anbieters gespeicherten oder über diese verbreiteten Inhalte über die erforderlichen Lizenzen und Rechte verfügt.

§12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Mainz ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

§13 Sonstiges

(1) Alle Informationen und Erklärungen des Anbieters, mit Ausnahme von Kündigungserklärungen gemäß §5 (4), können auf elektronischem Weg in Textform (z.B. via E-Mail an die vom Kunden mitgeteilte E-Mail-Adresse) an den Kunden gerichtet werden. Für Kündigungserklärungen gilt die Textform gemäß § 5 (4).

(2) Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung vereinbaren die Parteien eine solche wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

(3) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses. Das Schriftformerfordernis kann auch durch qualifizierte elektronische Signaturen erfüllt werden. Die Textform (z.B. E-Mail) genügt für Änderungen oder Ergänzungen nicht, es sei denn, in diesen AGB ist explizit etwas anderes bestimmt (z.B. bei Preisanpassungen gemäß §6 Abs. 5).

§14 Besondere Vertragsinhalte für Domains

Folgende Regelungen gelten, wenn der Kunde eine Domain über den Anbieter registriert oder verwaltet.

(1) Im Falle einer Domain-Registrierung über den Anbieter wird der Anbieter für den Kunden im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses tätig. Der Vertrag über die Domainregistrierung kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und der jeweiligen Registrierungsstelle (Registry) oder deren zugelassenem Registrar zustande. Der Anbieter oder dessen Subdienstleister treten lediglich als Vermittler auf.

(2) Für den Domainvertrag gelten somit die Registrierungsbedingungen, Richtlinien oder AGB der jeweiligen Registrierungsstelle, welche unter https://onesrv.net/domainrichtlinien aufgelistet und von dort verlinkt sind. Die Registrierungsbedingungen, Richtlinien oder AGB der jeweiligen Registrierungsstelle haben im Zweifelsfall Vorrang vor den AGB des Anbieters.

(3) Die Domainregistrierung erfolgt in einem weitgehend automatisierten Prozess. Der Anbieter hat keinen direkten Einfluss auf die Zuteilung von Domains und übernimmt daher keine Gewähr dafür, dass die vom Kunden beantragten Domains tatsächlich zugewiesen und bereitgestellt werden können und dauerhaft Bestand haben sowie frei von Rechten Dritter sind.

(4) Die Zuweisung der Domain an den Kunden erfolgt erst mit der erfolgreichen Registrierung und der Eintragung in der Datenbank der zuständigen Vergabestelle. Der Anbieter nimmt die Aktivierung einer Domain und deren Verknüpfung mit Diensten des Anbieters erst nach Erhalt der vereinbarten Gebühren für die Registrierung vor.

(5) Die Information des Anbieters darüber, ob eine bestimmte Domain noch verfügbar ist, basiert auf Angaben Dritter (z.B. WHOIS-Abfragen), bezieht sich ausschließlich auf den Zeitpunkt der Anfrage beim Anbieter und kann durch technische Cache-Maßnahmen oder zwischenzeitliche Registrierungen in Einzelfällen von der Realität abweichen. Eine Gewähr für die Verfügbarkeit wird hierdurch nicht übernommen.

(6) Der Kunde hat bei der Registrierung, Übertragung und Löschung von Domains sowie bei der Änderung von Einträgen in den Datenbanken der Vergabestellen (z.B. Inhaberwechsel, Admin-C Änderung) in zumutbarer Weise mitzuwirken und korrekte Daten bereitzustellen.

(7) Der Kunde verpflichtet sich im Rahmen der Domain-Registrierung, die richtigen und vollständigen Daten des Domaininhabers (Registrant), des administrativen Ansprechpartners (Admin-C), des technischen Ansprechpartners (Tech-C) und des Zonenverwalters (Zone-C) gemäß den Anforderungen der jeweiligen Registry anzugeben und diese aktuell zu halten. Für die entsprechenden Angaben gilt neben den Registrierungsbedingungen auch §4 (1) dieser AGB. Der Kunde ist für die Richtigkeit dieser Daten allein verantwortlich und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben frei.

(8) Infolge etwaiger Domainkündigungen oder Vertragsstreitigkeiten besteht kein Anspruch des Kunden auf eine unentgeltliche Ersatzdomain.

(9) Eine Änderung des Domainnamens nach der Beantragung der Registrierung bei der zuständigen Registrierungsstelle ist in der Regel ausgeschlossen. Eventuell anfallende Kosten für die Löschung einer falsch bestellten Domain und Neubestellung einer anderen Domain trägt der Kunde.

(10) Im Falle ausbleibender Zahlungs- oder Verlängerungshandlungen des Kunden zum Laufzeitende des Geschäftsbesorgungsvertrages unterlässt der Anbieter die Beantragung der Verlängerung der Domain bei der Registrierungsstelle und ist zur Freigabe der Domain im Namen des Kunden berechtigt (Close- oder Delete-Veranlassung), nachdem er den Kunden hierüber unter Fristsetzung informiert hat. Ein Anspruch auf Übernahme der Domain durch den Anbieter besteht nicht.

(11) Die Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und dem Anbieter erfordert für die gleichzeitige und wirksame Kündigung des Registrierungsverhältnisses einer Domain eine klare Anweisung in Textform seitens des Kunden. In dieser Erklärung muss der Domaininhaber (siehe §14 Abs. 1, 7.) ausdrücklich angeben, dass die Domain gleichzeitig mitgekündigt wird und freigegeben (gelöscht) werden kann oder ob ein Transfer zu einem anderen Provider beabsichtigt ist (Auth-Code Anforderung). Ohne eine solche explizite Anweisung wird der Anbieter die Domainverwaltung einstellen, was zur Löschung der Domain durch die Registry führen kann.


Stand: 19.05.2025

Unsere abgelösten AGB bis zum 18.05.2025 finden Sie hier.

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